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Gemeinnütziges Engagement von Unternehmen: 5 Wege zum Gemeinwohl beizutragen

Unternehmen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Die Steigerung des eigenen Profits steht im Zentrum ihrer Aktivitäten. Gleichwohl suchen immer mehr Unternehmen nach Wegen nicht nur das Wohl ihrer Gesellschafter und Arbeitnehmer zu fördern, sondern das der Gesellschaft als Ganzes. In unserem Magazin-Beitrag präsentieren wir Ihnen fünf Beispiele gemeinnützigen Unternehmertums – klassische und moderne, bekanntere wie unbekanntere.

Dass gemeinnütziges Engagement ausschließlich Organisationen des „Dritten Sektors“ – Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Kirchen – vorbehalten ist, gehört längst der Vergangenheit an. Immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer suchen nach Wegen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden – sie fördern mit Hilfe ihres Unternehmens gemeinnütziges Engagement Dritter oder werden selbst aktiv.

Fünf Wege gemeinnützigen Unternehmertums

1. Die „klassische“ Spende

Für viele Unternehmen gehören Spenden an gemeinnützige Organisationen zum regelmäßigen Geschäft. Durch Geldspenden unterstützen sie Organisationen aus ihrer Region und/oder eines bestimmten Themengebiets. Dabei besteht oftmals eine enge Verbindung zwischen dem Wirtschaftsbereich, in dem das Unternehmen tätig ist und dem gemeinnützigen Aktivitätsbereich der Organisation. Je nach Unternehmen wird die Höhe der Spenden vom Gewinn abhängig gemacht oder mit Hilfe von Spendenaktionen der Mitarbeitenden, wie Spendenläufen, generiert. Auch das Spenden von Sach- und Dienstleistungen sowie von „Zeit und Know how“ im Rahmen von „Corporate Volunteering“-Aktionen oder „pro bono-Programmen“ gehören für das ein oder andere Unternehmen zum festen Programm.

Eine stärker zu beobachtende Entwicklung ist, dass ein fester Teil des Erlöses aus dem Verkauf von Produkten an bestimmte, bereits festgelegte Organisationen weitergegeben wird. Eins der bekanntesten Beispiele ist die Marke „share“, die damit wirbt, dass Kunden, die Lebensmittel, Getränke, Pflegeprodukte oder Schreibwaren der Marke kaufen, automatisch Mahlzeiten, Wasser, Hygieneprodukte oder Bildungsmaßnahmen spenden. Die Rettung des Urwalds durch den Kauf eines Kastens Bier war dahingehend nur der Anfang.

2. Das Sponsoring

„Tue Gutes und sprich darüber“. Mit einem Sponsoring möchten zahlreiche Unternehmen vor allem werblich in Erscheinung treten und neue Kunden gewinnen. Von der Bandenwerbung über das mit Unternehmenslogo bedruckte Trikot der Sportmannschaft oder gelabelte Transportfahrzeug für die Verteilung von Lebensmittelspenden. Diese zumeist längerfristig gestalteten Sponsoring-Beziehungen können eine Win-Win-Situation für beide Partner bedeuten. Dennoch sollten Unternehmerinnen und Unternehmer die mit dem Sponsoring einhergehenden Verpflichtungen und das Verhältnis von Aufwand und Ertrag auch hier individuell bewerten.

3. Die Unternehmensstiftung

Um ihrem langfristig angelegten gesellschaftlichen Engagement besonderen Ausdruck zu verleihen, können Unternehmer die gemeinnützige Unternehmensstiftung wählen. Für diese Stiftung stellt das Unternehmen das Vermögen und ggf. auch laufende Mittel bereit. Mehrere hundert Stiftungen dieses Typs gibt es in Deutschland. Zwischen Unternehmen und Stiftungen bestehen dabei zumeist personelle Verflechtungen. Unternehmensstiftungen fördern gemeinnütziges Engagement meist nicht in seiner vollen Breite, sondern wählen i. d. R. einen oder wenige Zweckbereiche – wie z.B. „Wissenschaft und Forschung“ oder „Bildung und Qualifizierung“ - aus.

4. Die gemeinnützige GmbH

Für die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke müssen Unternehmer nicht zwangsläufig die Rechtsform „Verein“ oder „Stiftung“ wählen. Seit mehreren Jahrzehnten können sie in Deutschland auch eine GmbH mit gemeinnütziger Zweckausrichtung, eine „gemeinnützige GmbH“ (Kurzform: „gGmbH“) gründen. Deren Gewinne müssen für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden und dürfen grundsätzlich nicht an den Gesellschafter ausgeschüttet werden, es sei denn dieser ist selbst gemeinnützig. Beispielsweise Kindergärten, Sozialstationen, Behindertenwerkstätten weisen vermehrt diese Rechtsform auf. Wenn Unternehmer, zugleich gemeinnützig und wirtschaftlich agieren möchten, jedoch nicht das Mindeststammkapital, das für GmbHs wie gGmbHs bei 25.000 Euro liegt, aufbringen möchten, können Sie alternativ auch zur gemeinnützigen UG oder Genossenschaft greifen.

5. Gemeinwohl-Bilanzierung

Die Gemeinwohl-Bilanz ist ein Bewertungsverfahren, das auch Unternehmen anwenden können, um anhand von sozialen und ökologischen Aspekten zu prüfen, inwieweit ihr unternehmerisches Handeln dem Gemeinwohl dient. Ziel ist, die menschenwürdige und nachhaltige Wirtschaftsweise des Unternehmens zu fördern. Bestenfalls trägt die Methode dazu bei, die Ursachen sozialer und ökologischer Probleme zu beheben und Folgeschäden „falschen Wirtschaftens“ zu reduzieren. Unternehmen, die einen Gemeinwohl-Bericht erstellt haben und diesen auch extern prüfen lassen, sind nach Erhalt des Testats (Prüfungsergebnis) als „Bilanzierendes Unternehmen“ gekennzeichnet. Bestenfalls macht dieses Instrument das „Greenwashing“ von Unternehmen, z.B. in Form von Spenden an Umweltschutzorganisationen, überflüssig, weil das „Sein“ den „Schein“ ersetzt.

Ein bunter Blumenstrauß

Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich gesellschaftlich engagieren möchten, hat sich der Spielraum an Möglichkeiten im Laufe der Jahrzehnte immer mehr erweitert. Mit ihrer Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und eigenem direkten Handeln können sie maßgeblich zum Gemeinwohl beitragen und tun dies auch in immer größerer Zahl.

Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf, wenn wir auch Sie bei Ihrem geplanten oder bereits bestehenden Engagement unterstützen sollen. Gern beraten wir Sie!

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