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Restcent-Spenden: Wie Mitarbeitende großer Unternehmen unkompliziert spenden

In vielen deutschen Unternehmen wird gemeinnütziges Engagement groß geschrieben. Neben der Teilnahme an Spendenläufen oder dem Sponsoring von Veranstaltungen und Projekten gemeinnütziger Organisationen gehören für einige dieser Firmen sog. Restcent-Spendenaktionen mittlerweile zur guten Tradition. Wir verraten Ihnen, was sich dahinter verbirgt, und erläutern anhand dreier prominenter Beispiele, wie unterschiedlich diese Aktionen für den guten Zweck gestaltet sein können.

Das Grundprinzip der Restcent-Spendenaktionen ist denkbar simpel: Bei der monatlichen Gehaltsabrechnung der Beschäftigten wird der Betrag hinter dem Komma, die Restcents, zu Spendenzwecken einbehalten. Natürlich nur, sofern sich die Betriebs- oder Mitarbeiterversammlung im Vorfeld für ein solches Verfahren entschieden und der einzelne Mitarbeitende sein Einverständnis gegeben hat.

Unterschiedliche Entscheidungs- und Vergabeverfahren

Folgende Punkte sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich gestaltet:

1. Entscheider: Mitunter entscheidet ein Gremium allein über die Vergabe der Mittel, manchmal ein paritätisch – aus Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmens- und Betriebsrats- bzw. Belegschaftsseite – besetztes Gremium, mal eine externe Vergabestelle.

2. Spendenempfänger: Die Spenden bzw. Fördermittel gehen oftmals an einzelne, langjährige Kooperationspartner oder aber  an unterschiedliche Organisationen mit ganz bestimmten gemeinnützigen Zwecken.

3. Zeitpunkte der Vergabe: Wann und in welchem Rhythmus die Mittel vergeben werden, variiert ebenfalls, wobei sie üblicherweise zu Beginn des Jahres weitergeleitet werden.

4. Umfang der Unterstützung: Mitunter gibt es Höchstgrenzen und Verteilungsschlüssel, die regeln, wie hoch die Spendensummen pro Organisation maximal sind.

5. Einfluss der Mitarbeitenden: Zum Teil besitzen sie das Recht, selbst zu entscheiden oder zumindest Vorschläge einzubringen, an wen die Mittel vergeben werden sollen. In den meisten Fällen ist der Betriebsrat des Unternehmens in das Entscheidungs- und Vergabeverfahren eingebunden und entscheidet eigenständig oder in Abstimmung mit der Belegschaft über die Vergabe.

Die prominentesten Restcent-Spender

Die Volkswagen-Belegschaft unterstützt seit mehr als 20 Jahren mit Hilfe seiner Restcent-Aktion gemeinnützige Projekte, u. a. des Kinderhilfswerks „terre des hommes“ an seinen weltweiten Konzernstandorten. Allein 2021 wurden so über 1,3 Millionen Euro über diesen Weg gespendet.1

Seit 2017 setzt die Bosch-Gruppe ihr „Cents for Help“-Spendenprogramm mithilfe eines eigens gegründeten Vereins um. Auch hier verzichten Mitarbeitende der Unternehmensgruppe auf die Auszahlung der Cent-Beträge hinter ihrer monatlichen Nettoentgeltüberweisung. Die so zustande gekommene Summe wird von Seiten des Unternehmens verdoppelt und an den „Cents for help e. V.“ weitergeleitet, der damit Projekte im Rahmen seiner Förderzwecke unterstützt. Anträge auf Unterstützung können nur intern von Mitarbeitenden, sog. Bosch-Paten, in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen gestellt werden.2

Ein weiteres bekanntes Beispiel ist der „ProCent“-Förderfonds von Mercedes-Benz. Seit dem Jahr 2011 werden gemeinnützige Projekte im In- und Ausland unterstützt, die ausschließlich von der Belegschaft vorgeschlagen werden. Auch hier verdoppelt das Unternehmen die Restcent-Spenden der Belegschaft. Insgesamt wurden so schon Fördermittel von über 12 Millionen Euro, vorrangig an Projekte der Kinder- und Jugendhilfe, weitergegeben.3

Von Restcent-Spendenaktionen profitieren

Falls Sie mit Ihrer gemeinnützigen Organisation Restcent-Spenden gewinnen möchten, sollten Sie die Aktionen der Unternehmen und deren Vergabeverfahren näher prüfen und sich auch an großen gemeinnützigen Organisationen orientieren. Insbesondere in ihren Reihen ist die Möglichkeit, über diesen Weg Spenden zu gewinnen, nicht unbemerkt geblieben. Sie sprechen dieses Thema auch auf ihrer Website offensiv an, um Unternehmen darüber zu informieren, dass sie so unterstützt werden können.

Falls Sie als Unternehmen überlegen, solch eine Aktion im Rahmen Ihrer CSR-Strategie zu starten, sollten Sie Aufwand und Nutzen gut abwägen und rechtliche Vorgaben nicht außer Acht lassen. So müssen Ihre Mitarbeitenden beispielsweise aktiv und aus freien Stücken einwilligen, dass die Cent-Beträge in dieser Weise verwendet werden dürfen. Auch sollten Sie über eine (sehr) große, spendenfreudige Belegschaft verfügen, damit nennenswerte Beträge – pro Mitarbeiter sind es im Jahr max. 11,88 Euro – zusammenkommen.

Gern stehen wir Ihnen, ob als Spendenempfänger oder Spendensammler und -geber, bei diesem Thema beratend zur Seite.

Jetzt Kontakt aufnehmen

 

1 Quelle: www.volkswagenag.com
2 Quelle und nähere Informationen unter: www.centsforhelp.de

3 Quelle und nähere Informationen unter: https://group.mercedes-benz.com

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