Zum Hauptinhalt springen

Zustiftungen gewinnen: Wie Sie die Substanz Ihrer Stiftung stärken

Wenn das Stiftungsvermögen abschmilzt, sei es beispielsweise durch zu geringe Erträge oder eine erhöhte Inflation, sehen sich insbesondere Stiftungsvorstände herausgefordert, Zustiftungen einzuwerben. Bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte einer Stiftung dauerhaft zugeführt. Während Spenden i. d. R. zeitnah verbraucht werden müssen, stärken Zustiftungen das Stiftungsvermögen langfristig. Wir informieren Sie, wie Stiftungen bei der Akquise von Zustiftungen konkret vorgehen können und wann der richtige Zeitpunkt dafür ist.

Wenn Sie als Vorstand oder Geschäftsführung einer Stiftung die Entscheidung getroffen haben, Zustiftungen einzuwerben, sollten Sie sich in einem ersten Schritt – sofern die satzungsgemäße Erlaubnis zum Empfang von Zustiftungen vorliegt – zunächst mit dem Bedarf Ihrer Stiftung an Zustiftungen und Spenden vertieft auseinandersetzen, und dies sowohl in einer aktuellen Status-quo- als auch in einer Langzeit-Perspektive.

Warum ist dies sinnvoll? Da Zustiftungen zum dauerhaft zu erhaltenden Grundstockvermögen gehören und damit nur deren Erträge, nicht aber sie selbst „in toto“ verwendet werden dürfen, können sie in Konkurrenz zu kurzfristig benötigten Spenden stehen. Benötigt Ihre Stiftung also dringend größere Zuwendungen für laufende oder kurz vor dem Start stehende Projekte und Vorhaben und kann nicht kompensatorisch auf Rücklagen zurückgreifen, sollten Sie womöglich einen späteren Zeitpunkt zur proaktiven und forcierten Akquise von Zustiftungen auswählen.

Den Bedarf an Zustiftungen kontinuierlich kommunizieren

Nach einer positiv beschiedenen Bedarfsanalyse, im Sinne eines „ja, wir benötigen möglichst zeitnah Zustiftungen“, rückt die Kommunikation des Bedarfs in den Blick. Wie, wann und auf welchen Kanälen kommunizieren wir die Notwendigkeit, uns durch Zustiftungen zu unterstützen? Welche Anreize können wir setzen? Hier bietet sich eine Kombination verschiedener Kommunikationswege, von der Einrichtung einer eigenen Unterseite zu dieser Thematik oder inhaltlichen Erweiterung der Spendenrubrik der Internetseite der Stiftung über die Aufnahme von Hinweisen in bestehenden Publikationen, wie bspw. dem Förderermagazin oder dem Jahresbericht, bis hin zu „Zustiftungsbriefen“ und persönlichen Gesprächen mit bestehenden Großspendern, potenziellen Zustifterinnen und Zustiftern an.

Keinesfalls sollte der Hinweis auf das Thema ein singulärer sein, sondern in unterschiedlicher Variation, bspw. auch in Form persönlicher Geschichten und Porträts von Zustiftern, zu unterschiedlichen Zeitpunkten offensiver erfolgen, um unterschiedlichen Lebensphasen und (verbesserten) Vermögensverhältnissen alter wie neuer Unterstützer Rechnung zu tragen.

Zustiftungen in ein positives Licht rücken

Möchten Sie Zustiftungen in ein positives Licht rücken, können Sie – im Vergleich zu Spenden – v.a. zwei wesentliche Argumente ins Feld führen: 1. Die Zustiftung kann als langfristige „Investition“ in die Stiftung und bewusste, willentliche Stärkung ihres Grundstocks präsentiert werden. Als substanzieller Beitrag, der dazu dient, die finanzielle Stabilität Ihrer Stiftung zu sichern und sie von schwankenden Spendeneinnahmen unabhängiger zu machen. 2. Zustifter können vom erweiterten Sonderausgabenabzug profitieren. Damit kann die Zustiftung, sofern sie an eine Stiftung öffentlichen Rechts oder eine steuerbefreite Stiftung privaten Rechts geht, auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro abgezogen werden. Dies geht über die steuerlichen Abzugsfähigkeiten einer „einfachen Spende“ weit hinaus.

Einige Stiftungen werden ihren Unterstützern auch die zweckgerichtete Zustiftung – für einen bestimmten Stiftungszweck, ein besonderes Thema – in Form eines zu Lebzeiten oder von Todes wegen eingerichteten Stiftungsfonds, der ihren Namen trägt, anbieten können. Ein gleichermaßen nach innen und außen gerichtetes herausgehobenes Zeichen der Würdigung und dauerhaften Danks des „besonderen Beitrags“.

Falls neben Barvermögen auch andere Vermögenswerte, wie Immobilien und Aktien, zugestiftet werden dürften – wie mit ihnen zu verfahren ist, sollte bestenfalls mit Stiftungsgründung vom Stifter festgelegt oder im Nachgang vorstandsintern rechtssicher entschieden und bspw. in Anlagerichtlinien dokumentiert sein –, sollten Sie auch diese Möglichkeit kommunizieren. Regelmäßig kursieren Geschichten in der Stifttungswelt, in denen Stiftungen berichten, dass sie durch die Zustiftung einer vormals privaten Immobilie – zumeist per testamentarischer Verfügung – ein neues Domizil gefunden haben.

Ein großer Return bedarf eines großen Investments

Inwieweit die „Werbemaßnahmen“ von Erfolg gekrönt sind, hängt sicherlich von mehreren Faktoren ab, wie die in Fundraising-Kreisen berühmt berüchtigte „Institutional Readiness“. Auch ein in der Praxis bewährtes Großspendenkonzept und der bereits existierende Zugang zu einem breiteren, der Organisation – und „nicht nur“ ihren Projekten – freundschaftlich verbundenen (Groß-)Spenderkreis dürfte die Chancen erheblich verbessern. Stiftungen, die hier erst am Anfang stehen, werden die Früchte ihrer Investitionen erst mit einiger Verzögerung – gegenüber denen, die bereits über größere Fundraising-Erfahrung und -Grundlagen verfügen – ernten können.

Zwar lockt die im Vergleich zur durchschnittlichen Spende um ein Vielfaches, teils hundert-, bestenfalls tausendfach höhere Zuwendung, sind Zustifter in der Spenderpyramide auf Ebene der Großspender und Stifter oder einer Zwischenebene anzusiedeln, jedoch ist der Betreuungsaufwand dieser Zielgruppe entsprechend. Von daher bleibt es auch beim Gewinnen von Zustiftungen bei der fürs Fundraising allgemein wie für einzelne Maßnahmen bekannten und nach wie vor gültigen Aussage: Von nichts kommt nichts …

Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf, wenn wir Sie bei der Gewinnung von Zustiftungen mit unserer Expertise unterstützen sollen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

 

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar und ersetzt diese nicht. Der Beitrag wurde auf Grundlage seriöser Quellen (insbes. Fachliteratur; z. B. "Faktenblatt Zustiftungen" des Bundesverbands Deutscher Stiftungen) erstellt und soll der ersten Orientierung dienen.

Zurück

Weitere interessante Neuigkeiten aus dem Non Profit-Bereich und speziell zu unseren Aktivitäten finden Sie auf unseren Social Media-Kanälen auf Facebook und Instagram sowie in unserem viermal im Jahr versendeten Newsletter. Wenn auch Sie unseren Newsletter erhalten möchten, melden Sie sich gerne unterhalb an.

Zum Newsletter