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Rechtsfähige Stiftung

Eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts für Sie empfehlenswert, wenn Ihre Stiftung eigenständig agieren soll, zum Beispiel durch die Umsetzung eigener Projekte oder Programme zur Erfüllung des Stiftungszwecks.


Selbstständigkeit und operative Tätigkeit

Der Stiftungstyp 'Rechtsfähige Stiftung' eignet sich besonders zur Durchführung komplexer Zwecksetzungen oder zur Organisation operativer Tätigkeiten. Als eigene Rechtspersönlichkeit ist er eigenständig in der Lage, rechtsverbindlich am Geschäftsverkehr teilzunehmen. Diese Stiftungsform benötigt keinen Träger, ihr Vorstand handelt für sie.


Aufgaben, die im Rahmen der Beratung für die rechtsfähige Stiftung anfallen:

  • Beratung zur gewählten Stiftungsform (unter Berücksichtigung möglicher Alternativen)
  • Gemeinsame Entwicklung eines tragfähigen Stiftungskonzeptes (inkl. Beratung zur Organisation und Gremienbesetzung)
  • Ausarbeitung Stiftungssatzung (Formulierung der Stiftungszwecke und Zweckverwirklichungsmaßnahmen)
  • Beratung bei der Fördertätigkeitsplanung
  • Beratung bei der Vermögensanlage*
  • Konzipierung von Anlagerichtlinien*
  • Beratung in erb-, steuer- und stiftungsrechtlichen Fragen*
  • Begleitung und/oder Übernahme des gemeinnützigkeitsrechtlichen Anerkennungsverfahrens mit der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde und im Falle gemeinnützig ausgerichteter Stiftungen mit der zuständigen Finanzbehörde zwecks Steuerfreistellung/-begünstigung

*Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern (Braunschweiger Privatbank, Steuerberater, Generationenmanagement)

Rechtsfähige Stiftung gründen

Möchten Sie eine rechtsfähige Stiftung gründen? Gerne beraten und begleiten wir Sie dabei. Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer großen Erfahrung. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an.

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