Gemeinnützige Organisationsformen
Zivilgesellschaftliches Engagement kann in Deutschland innerhalb verschiedener Organisations- bzw. Rechtsformen ausgeübt werden. Ob das Finanzamt weitgehende Steuerbefreiungen bzw. -vergünstigungen anerkennt, hängt nicht von der spezifischen Rechtsform der Organisation, sondern von deren gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweckausrichtung ab. Nicht nur der Verein, sondern auch alle übrigen bekannten Rechtsformen - GmbH, Unternehmergesellschaft, Genossenschaft, Aktiengesellschaft, Stiftung - können als steuerbegünstigt anerkannt werden, sofern sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, die in der sog. Abgabenordnung (AO) beschrieben sind.
In unserem Magazin-Beitrag "Gemeinnützige Organisationsformen: Alternativen zum klassischen Verein" stellen wir Ihnen hierzu nähere Informationen zur Verfügung.
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