Zustiftungen: Mehr als eine Spende – Vermögen dauerhaft für das Gemeinwohl einsetzen
Wie kann Vermögen dauerhaft für das Gemeinwohl wirken? Zustiftungen bieten eine besondere Möglichkeit, eine Stiftung langfristig zu stärken und gesellschaftliche Verantwortung nachhaltig zu übernehmen. Unser Magazin-Beitrag erläutert, was Zustiftungen auszeichnet, worin die Unterschiede zu Spenden liegen, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und warum Zustiftungen ein wichtiger Baustein für die Zukunftssicherung von Stiftungen sein können.
Immer mehr Menschen möchten mit ihrem Vermögen oder ihrem Nachlass dauerhaft zum Gemeinwohl beitragen. Aktuelle repräsentative Erhebungen zeigen, dass sich bereits mehr als jede fünfte Person zwischen 50 und 70 Jahren vorstellen kann, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken. Unter Menschen, die bereits spenden, ist die Bereitschaft sogar noch deutlich höher. Gleichzeitig suchen viele nach Möglichkeiten, ihre Werte über das eigene Leben hinaus weiterzugeben und gesellschaftliche Verantwortung nachhaltig zu übernehmen.1
Eine Zustiftung bietet hierfür einen besonderen Weg. Während klassische Spenden vor allem die Finanzierung aktueller Projekte ermöglichen, stärkt eine Zustiftung das Vermögen einer Stiftung dauerhaft und schafft so die Grundlage dafür, dass sie ihren gemeinnützigen Auftrag auch in Zukunft erfüllen kann. Dennoch ist vielen potenziellen Förderinnen und Förderern der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung kaum bekannt.
Im Folgenden erläutern wir, was Zustiftungen auszeichnet, welche Gestaltungsmöglichkeiten sie bieten und warum sie für Stiftungen eine wichtige Grundlage für nachhaltiges gemeinnütziges Handeln sind.
Was ist eine Zustiftung?
Eine Zustiftung ist eine Zuwendung in das Grundstockvermögen einer bereits bestehenden Stiftung. Sie dient dazu, das Vermögen der Stiftung dauerhaft zu stärken. Anders als eine Spende wird die Zuwendung grundsätzlich nicht zeitnah für Projekte oder laufende Ausgaben verwendet. Stattdessen bleibt das eingebrachte Vermögen erhalten. Die Stiftung nutzt die daraus erwirtschafteten Erträge, um ihren gemeinnützigen Zweck langfristig zu verwirklichen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff „Zustiftung“ heute teilweise auch für andere Formen langfristiger Zuwendungen verwendet. Tatsächlich ist jedoch entscheidend, ob das Vermögen dauerhaft Teil des Stiftungsvermögens wird oder ob es – ganz oder teilweise – für bestimmte Fördermaßnahmen verbraucht werden darf. Deshalb sollte bei größeren Vermögenszuwendungen stets eindeutig vereinbart werden, welchem Zweck die Zuwendung dienen soll und wie sie verwaltet wird.
Worin unterscheidet sich eine Zustiftung von einer Spende?
Sowohl Spenden als auch Zustiftungen dienen dem Gemeinwohl – ihre Funktion ist jedoch unterschiedlich.
Eine Spende wird grundsätzlich zeitnah für die Verwirklichung des Satzungszwecks eingesetzt. Sie finanziert beispielsweise Projekte, Bildungsangebote oder laufende Ausgaben einer gemeinnützigen Organisation.
Eine Zustiftung verfolgt dagegen einen langfristigen Ansatz. Sie erhöht das Vermögen einer Stiftung und verbessert damit ihre Möglichkeiten, dauerhaft Erträge zu erzielen. Diese Erträge kommen Jahr für Jahr dem Stiftungszweck zugute. Zustiftungen schaffen dadurch finanzielle Stabilität und stärken die Zukunftsfähigkeit einer Stiftung.
Warum sind Zustiftungen so wichtig?
Viele Stiftungen finanzieren ihre Arbeit ganz oder teilweise aus den Erträgen ihres Vermögens. Gleichzeitig stellen Inflation, veränderte Kapitalmärkte und steigende Kosten viele Stiftungen, insbesondere jene mit niedrigem Stiftungskapital, vor große Herausforderungen.
Zustiftungen helfen dabei, die finanzielle Grundlage einer Stiftung langfristig zu sichern. Sie erhöhen das Stiftungsvermögen und verbessern damit die Möglichkeiten, den Stiftungszweck dauerhaft zu erfüllen. Für viele Stiftungen sind Zustiftungen deshalb ein wichtiger Baustein ihrer langfristigen Vermögens- und Förderstrategie.
Welche Formen von Zustiftungen gibt es?
Am häufigsten erfolgen Zustiftungen in Form von Geld. Darüber hinaus können – sofern die Stiftung entsprechende Vermögenswerte annehmen kann – beispielsweise auch Wertpapiere, Immobilien oder andere Vermögensgegenstände zugestiftet werden.
Eine Zustiftung kann sowohl zu Lebzeiten als auch im Rahmen der Nachlassplanung erfolgen. Viele Menschen entscheiden sich dafür, eine Stiftung per testamentarischer Verfügung dauerhaft und über das eigene Leben hinaus zu unterstützen.
Darüber hinaus bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. So kann eine Zustiftung mit einer bestimmten Zweckbindung verbunden oder unter einem eigenen Namen geführt werden. Häufig geschieht dies über einen Stiftungsfonds.
Zustiften mit einem Stiftungsfonds
Wer sich langfristig engagieren, dabei eigene Schwerpunkte setzen oder den eigenen Namen mit dem Engagement verbinden möchte, findet im Stiftungsfonds eine attraktive Möglichkeit. Ein Stiftungsfonds wird unter dem Dach einer rechtsfähigen Stiftung eingerichtet. Das eingebrachte Vermögen wird dauerhaft Teil des Stiftungsvermögens, kann jedoch einem bestimmten Förderbereich oder Themenfeld zugeordnet werden. Gleichzeitig übernimmt die bestehende Stiftung die Verwaltung des Vermögens.
Wichtig ist dabei: Die Zwecke eines Stiftungsfonds müssen sich innerhalb der steuerbegünstigten Satzungszwecke der Dachstiftung bewegen. Zustifterinnen und Zustifter können somit festlegen, welchen Bereich sie innerhalb des bestehenden Stiftungszwecks besonders fördern möchten. Ein Stiftungsfonds ist keine „eigene kleine Stiftung“ mit einem völlig frei wählbaren Zweck, sondern eine zweckbezogene Zustiftung innerhalb des rechtlichen und steuerlichen Rahmens der Dachstiftung.
Ein Stiftungsfonds kann sowohl zu Lebzeiten als auch im Rahmen der Nachlassplanung eingerichtet werden. Dies kann beispielsweise durch ein Testament erfolgen, das ein Vermächtnis zugunsten der Stiftung vorsieht. Damit bietet ein Stiftungsfonds die Möglichkeit, bereits heute oder über den eigenen Tod hinaus ein dauerhaftes Zeichen für das Gemeinwohl zu setzen.
Stiftungsfonds verbinden die Vorteile einer etablierten Stiftungsstruktur mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten für Zustifterinnen und Zustifter.2
Wer kann Zustiftungen erhalten?
Zustiftungen dienen der dauerhaften Stärkung eines Stiftungsvermögens. Deshalb können sie ausschließlich von Stiftungen entgegengenommen werden – sowohl von rechtsfähigen Stiftungen als auch von Treuhandstiftungen.
Andere gemeinnützige Organisationen wie Vereine oder gemeinnützige GmbHs können selbstverständlich ebenfalls Spenden, Vermächtnisse oder andere Zuwendungen erhalten. Diese fließen jedoch nicht in ein dauerhaft zu erhaltendes Stiftungsvermögen und stellen daher rechtlich keine Zustiftungen dar.
Welche steuerlichen Vorteile bieten Zustiftungen?
Neben ihrer langfristigen Wirkung können Zustiftungen auch steuerlich attraktiv sein. Der Gesetzgeber fördert dauerhaftes gemeinnütziges Engagement durch einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug für Zuwendungen in den Vermögensstock einer steuerbegünstigten Stiftung.
Natürliche Personen können hierfür – zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug – bis zu 1 Million Euro steuerlich geltend machen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern erhöht sich dieser Betrag auf 2 Millionen Euro. Der Abzug kann flexibel auf das Jahr der Zustiftung und die folgenden neun Jahre verteilt werden.3
Gerade bei größeren Vermögensübertragungen eröffnet dies interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Steuerliche Vorteile sind jedoch nie der alleinige Beweggrund für eine Zustiftung. Im Mittelpunkt steht vielmehr der Wunsch, das Gemeinwohl dauerhaft zu fördern.
Fazit
Zustiftungen sind weit mehr als eine besondere Form der finanziellen Unterstützung. Sie stärken das Vermögen einer Stiftung dauerhaft und schaffen damit die Grundlage dafür, dass gemeinnützige Zwecke auch in Zukunft zuverlässig verfolgt werden können.
Ob als Geldzuwendung, durch die Übertragung von Wertpapieren oder Immobilien, im Rahmen einer „einfachen Zustiftung“ oder über einen Stiftungsfonds – Zustiftungen bieten vielfältige Möglichkeiten, gesellschaftliche Verantwortung nachhaltig wahrzunehmen.
Gern stehen wir Ihnen bei Rückfragen zu diesem Thema und mit unserer Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Stiftungsgründung beratend zur Seite.
Fußnoten:
¹ Deutscher Fundraising Verband: Immer mehr Menschen möchten mit ihrem Erbe einen guten Zweck unterstützen, Blog-Beitrag vom 17. März 2025: www.dfrv.de
2 Mehr erfahren Sie in unserem Magazinbeitrag „Stiftungsfonds: Die Alternative zur Stiftungsgründung“: www.engagementzentrum.de
3 Mehr erfahren Sie in unserem Magazinbeitrag „Mehr Netto fürs Gemeinwohl: Steuerliche Chancen beim Spenden und Stiften“: www.engagementzentrum.de
Besondere Literaturempfehlung:
Bundesverband Deutscher Stiftungen: Mehr als eine Spende: Warum Zustiftungen strategisch wichtig sind, veröffentlicht in: Stiftungswelt – Online-Magazin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen: www.stiftungswelt.de
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar und ersetzt diese nicht. Der Beitrag wurde auf Grundlage seriöser Quellen, insbes. Fachliteratur, erstellt und soll der ersten Orientierung dienen.
KI-Assistenz: Dieser Beitrag wurde zu seiner Strukturierung mit KI-Unterstützung (ChatGPT) erstellt.
Weitere interessante Neuigkeiten aus dem Non Profit-Bereich und speziell zu unseren Aktivitäten finden Sie auf unseren Social Media-Kanälen auf Facebook, Instagram und LinkedIn sowie in unserem viermal im Jahr versendeten Newsletter. Wenn auch Sie unseren Newsletter erhalten möchten, melden Sie sich gerne unterhalb an.